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VdO-Nachrichten

Schulterschluss

v.li.n.re.: Gerrit Wedel, Stellvertretender Geschäftsführer VdO, Tobias Könemann, Geschäftsführer VdO, Lisa Jopt Präsidentin GDBA, Bernhard Störkmann, Geschäftsführender Justiziar BFFS.

v.li.n.re.: Gerrit Wedel, Stellvertretender Geschäftsführer VdO, Tobias Könemann, Geschäftsführer VdO, Lisa Jopt Präsidentin GDBA, Bernhard Störkmann, Geschäftsführender Justiziar BFFS.

Im Jahr 2020 hatte die GDBA den jahrelang erfolgreich praktizierten, aber nie schriftlich fixierten Tarifverbund mit der VdO verlassen. Das Verhältnis der beiden Gewerkschaften entwickelte sich daraufhin teilweise problematisch; hinzu kam, dass mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) ein dritter Partner auf Gewerkschaftsseite in den NV Bühne eintrat. Zwischen diesen drei Partnern gab es in der Folgezeit umfangreiche, zunehmend konstruktive Gespräche, die nun – anlässlich einer gemeinsamen Klausurtagung – in der förmlichen Unterzeichnung einer gemeinsamen „Geschäftsordnung“ gipfelten, die zukünftig die Eckpunkte der offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Tarifpolitik, fixieren soll. Darin wird zum Einen der Grundsatz gemeinschaftlicher Tarifverhandlungen bestätigt, zum Anderen aber auch festgelegt, wie in Anbetracht der sich jeweils teilweise überschneidenden Organisationsbereiche der einzelnen Gewerkschaften Forderungen abgestimmt und Verhandlungen und sonstige Korrespondenz mit dem DBV koordiniert werden.

Anpassungstarifverhandlung im Bereich TV-L

Am 19.12.2023 fand per „zoom“ eine erste Verhandlungsrunde zwischen dem Deutschen Bühnenverein (DBV) und den Gewerkschaften BFFS, GDBA, unisono und VdO zur Übernahme des kurz zuvor erzielten Tarifergebnisses im Bereich TV-L statt.

Relativ schnell konnte Einigkeit erzielt werden, dass die Regelungen zur Zahlung eines steuer- und sozialabgabenfreien, aber nicht tabellenwirksamen Inflationsausgleichs in Höhe von insgesamt 3.000,- € für jede/n Vollzeit-Beschäftigte/n (Aufteilung: 1.800,- € für Dezember 2023, je 120,- € für Januar bis Oktober 2024) 1:1 übernommen wird. Ein entsprechender Tarifvertrag befindet sich im Unterschriftsverfahren, so dass es hoffentlich bald zu den ersten (Nach-)Zahlungen kommen kann.

Schwieriger gestalteten sich die Verhandlungen zur Vergütungserhöhung ab 01.11.2024 (Festbetrag 200,- € p. M.; ab 01.02.2025 dann auf den erhöhten Betrag linear 5,5%). Insbesondere bezüglich der seit 2020 dynamisierten Einstiegs- / Mindestgage im NV Bühne sah der DBV Probleme bei einer unveränderten Übernahme der Erhöhungen. Die Gewerkschaften sahen sich außerstande, von der gerade erst errungenen „automatischen“ Dynamisierung dieser beiden Eckwerte bei der ersten Anwendung Abstriche zu machen. Das Thema wurde daher zunächst vertagt, zumal die Regelungen im TV-L ja auch erst in mehr als einem Jahr greifen.

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