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Mehr als eine Gewerkschaft
Tobias Könemann, zukünftiger Geschäftsführer
der VdO, im Gespräch
Tobias Könemann, seit zwei Jahren als Rechtsanwalt für
die VdO tätig, wurde auf der Vorstandssitzung der VdO am 5.
Dezember 2008 – als Nachfolger von Stefan Meuschel – mit
der Geschäftsführung der VdO beauftragt. Über die
neue Aufgabe und ihre Herausforderungen sprach mit ihm Oper&Tanz-Redakteurin
Barbara Haack.
O&T: Wie ist es dazu gekommen, dass Sie zum Geschäftsführer
der VdO ernannt wurden?
Tobias Könemann: Das hat eine lange Vorgeschichte.
Wesentliche Voraussetzung für eine solche Position ist gewerkschaftliche
Erfahrung. Ich habe diese in den Jahren 1988 bis 1993 sammeln können,
als ich Referent für Kunst und Medien beim Bundesvorstand
der DAG war, damals unter dem Bundesberufsgruppenleiter Stefan
Meuschel, dem jetzigen Geschäftsführer der VdO. Zur Arbeitsgemeinschaft
Kultur der DAG gehörte damals auch schon die VdO. Leider ist
mit der DAG auch diese Arbeitsgemeinschaft Kultur in der Versenkung
verschwunden. Nachdem ich aus dem hauptamtlichen Dienst der DAG,
bei der ich im Wesentlichen für die Tarifpolitik bei Film,
Funk und Fernsehen zuständig war, ausgeschieden war, wurde
ich im Ehrenamt stellvertretender Vorsitzender der Bundesberufsgruppe
Kunst und Medien und war auch in einer ersten Wahlperiode Mitglied
des Vorstandes des entsprechenden Bundesfachbereichs der neu gegründeten
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Das ist die wesentliche
Grundlage dafür, jetzt ein hauptamtliches politisches Amt
bei der VdO anzutreten. Dass darüber hinaus natürlich
eine langjährige juristische, insbesondere arbeits- und sozialrechtliche
Erfahrung erforderlich ist, liegt auf der Hand. Ich persönlich
habe außerdem ein Studium der Theater- und Musikwissenschaft
absolviert und in früheren Zeiten schon an verschiedenen Stellen
am Theater gearbeitet. Trotz all dem ist es aber für mich
ein großer Schritt, in die Fußstapfen von Stefan Meuschel
zu steigen.
„Wir müssen dafür sorgen, dass die Vergütungen
nicht vom öffentlichen Dienst abgekoppelt werden.“
O&T: Welche Aufgaben kommen jetzt auf Sie zu, wenn Sie Ihr
Amt antreten?
Könemann: Eine wichtige Aufgabe ist es, die Funktionsfähigkeit
der VdO auch während des anstehenden Umzugs der Geschäftsstelle
von München nach Mainz sicherzustellen. Das muss neben dem
laufenden Betrieb bewältigt werden. Die Zusammenarbeit mit
der Geschäftsstelle der VdO in Berlin, mit meinem Kollegen
Gerrit Wedel, muss intensiviert werden. Wir müssen darüber
hinaus – auch unter Nutzung der modernen Kommunikationsmedien – die
Kommunikation innerhalb der Gremien der VdO und auch gegenüber
den Mitgliedern und der Öffentlichkeit verbessern. Ein Internetauftritt,
der zuverlässig die aktuellen relevanten Informationen zugänglich
macht, wird der erste große Schritt in diese Richtung sein.
Die andere Seite ist das gewerkschaftspolitische Geschäft.
In vielen Bereichen, etwa bei den politischen Institutionen des
Bundes, müssen wir die VdO in neuer Aufstellung in Erinnerung
bringen und Informations- und Mitwirkungsrechte geltend machen.
Wir müssen darüber hinaus die Tarifverhandlungen mit
dem Deutschen Bühnenverein fortführen. Wir haben im letzten
Jahr einige Veränderungen des Normalvertrags Bühne auch
hinsichtlich der Sonderregelungen für den Bereich Chor und
Tanz erreicht. Die diesjährige Vergütungsrunde steht
wahrscheinlich schon Ende Februar an. Und wir müssen natürlich – hoffentlich
gemeinsam mit dem Bühnenverein – dafür sorgen,
dass die Vergütungen nicht vom öffentlichen Dienst abgekoppelt
werden.
Eine weitere wesentliche Aufgabe ist sicherlich die Eindämmung
der Haustarifverträge insbesondere in den so genannten neuen
Bundesländern. Diese tariflichen Sonderregelungen scheinen
sich dort in wiederholter Runde zur Normalität zu entwickeln,
können aber natürlich in einem Bereich, der eigentlich
im Flächentarif organisiert ist, nicht der Normalfall sein – insbesondere,
da ja dieser Flächentarif ohnehin nicht für alle Häuser
ein gleiches Vergütungsniveau vorsieht, sondern durchaus Staffelungen.
Man muss also eigentlich davon ausgehen, dass mittelfristig jedes
Haus die für die Größe des Hauses adäquaten
Tarife zahlen kann. Darauf arbeiten wir intensiv hin.
O&T: Heißt das, es läuft auf eine Mischung aus Flächentarifvertrag
und Haustarifvertrag hinaus?
Könemann: Nein, es sollte möglichst alles im Flächentarifvertrag
stattfinden. Der Haustarifvertrag kann auf Dauer keine Normallösung
sein. Im Moment respektieren wir, dass es im Einzelfall Strukturen
gibt, die unter Normaltarif nicht überlebensfähig sind.
Diese sind sozialverträglich und möglichst ohne Einbußen
in der künstlerischen Leistungsfähigkeit zu reformieren.
Hierzu sind wir für eine Übergangszeit bereit (und dokumentieren
das ja auch), hausspezifische Sonderlösungen abzuschließen.
Das wird aber zunehmend missbraucht. Ich erinnere an den Fall Chemnitz,
wo, ohne dass die Notwendigkeit überzeugend dargestellt werden
kann, die Gewerkschaften in haustarifvertragliche Regelungen, sprich
Gehaltsverzicht, gedrängt werden. Die Zukunft muss im Theaterbereich
dem Flächentarifvertrag gehören. Wir dürfen nicht
vergessen, dass die künstlerisch Beschäftigten an den
Theatern ohnehin schon eher im unteren Bereich der allgemeinen
Vergütungsskala angesiedelt sind.
O&T: Die Nicht-Abkoppelung vom öffentlichen Dienst haben
Sie schon angesprochen. Das ist zurzeit das Hauptstreitthema zwischen
der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und dem Bühnenverein.
Wie sieht das Verhältnis der VdO zum Bühnenverein aus?
Wird da genauso gestritten?
Könemann: Da wird im Moment nicht genauso gestritten – bei
uns funktioniert die Bindungsklausel zur Zeit; wir stehen eindeutig
in der Friedenspflicht. Dabei teilen wir natürlich das Anliegen
der Orchestervereinigung in hohem Maße – allerdings
mit gewissen Einschränkungen. Richtig und wichtig ist, dass
wir als Künstler, die an städtischen und staatlichen
Bühnen beschäftigt und letzten Endes damit von städtischen
und staatlichen Geldern abhängig sind, uns derzeit nicht in
die Situation begeben können und wollen, unsere Vergütungen
völlig frei selbst auszuhandeln. Das hat damit zu tun, dass
im Verständnis vieler Gremien und Rechtsträger der Stellenwert
von Kunst und Kultur, insbesondere von Theaterkunst, leider nicht
so hoch ist, dass man in freien Verhandlungen zu angemessenen Vergütungen
käme. Die Luxus-Sanierung einer Straßenkreuzung oder
die Subventionierung eines Stadion-Neubaus beispielsweise hat dort
oft Vorrang vor dem Theater – und auch die öffentliche
Hand kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Die Ankoppelung muss
allerdings so sein, dass sie nicht zu Verwerfungen führt.
Uns ist durchaus bewusst, dass eine gewisse Relativierung nicht
umgangen werden kann. Richtig und wichtig ist, dass die künstlerisch
Beschäftigten in ihrer Vergütungsentwicklung nicht schlechter
gestellt werden können und dürfen als die nicht-künstlerisch
Beschäftigten des jeweiligen Hauses oder des jeweiligen Rechtsträgers.
Wir wissen allerdings, dass in begründeten Einzelfällen
auch auf die nicht-künstlerisch Beschäftigten nicht unbedingt
die Tarife des öffentlichen Dienstes, sondern andere Tarife
angewendet werden, die dann mit den für sie zuständigen
Gewerkschaften auch ausgehandelt werden. Eines müssen wir
allerdings strikt verhindern: die Flucht einzelner Arbeitgeber
aus der Tarifbindung. Das ist eine drohende Entwicklung, die wir
mit gro-ßer Skepsis sehen. Aus unserer Sicht ist der Normalfall,
dass Theaterbeschäftigte, und zwar unabhängig von der
Rechtsform, in der das jeweilige Theater geführt wird, wie
der öffentliche Dienst bezahlt werden. Die Theater sind für
ihr nicht-künstlerisches Personal Bestandteil des öffentlichen
Dienstes, und die Künstler folgen dem. In Ausnahmesituationen
wird vielleicht etwas anderes möglich sein – aber immer
nur in einem tarifvertraglich abgesicherten Rahmen. Wir werden
das sehr sorgfältig verfolgen, und sollte es da in irgendeiner
Form zu Missbrauch kommen, würden auch wir ähnlich kämpferisch
darauf reagieren wie jetzt die DOV.
O&T: Käme für die VdO im Fall der Fälle auch
ein Streik in Frage?
Könemann: Ein Streik ist natürlich immer letztes Mittel
einer Tarifauseinandersetzung. Er käme für die VdO auf
jeden Fall dann in Frage, wenn ein Haus in einer Weise von den
allgemeinen Regelungen abzuweichen versucht, die gewisse Schmerzgrenzen überschreitet.
Ein Streik käme für uns auch dann in Frage, wenn letztlich
die Einheitlichkeit des Flächentarifvertrages in Frage gestellt
würde. Ein Streik kommt schließlich für uns in
Frage in Situationen, wo unzumutbare Arbeitsbedingungen oder Vergütungsentwicklungen
angeboten werden, sei es in der Fläche, sei es im einzelnen
Haus.
„Es geht uns auch darum, unsere kulturpolitischen Positionen
zu stärken.“
O&T: In den letzten Jahren sind die öffentlichen Zuschüsse
für die Kultur zumindest nicht weiter zurückgegangen,
die kommunalen Haushalte schienen stabil zu sein. Wie sehen Sie
die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Zukunft der Theater?
Könemann: Die sehe ich mit sehr großer Sorge. Die Wirtschaftskrise
führt dazu, dass sich die öffentlichen Haushalte – entgegen
ihren Planungen bis vor etwa einem halben Jahr – massiv neu
verschulden. Das trifft zunächst einmal den Bund, in kleinerem
Umfang die Länder, auf den ersten Blick nicht die Kommunen,
aber so etwas schlägt natürlich auf das gesamte System
durch. Wir hatten bis Mitte 2008 die Hoffnung, dass sich jedenfalls
in den Kommunen die finanzielle Situation aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs
wieder etwas normalisieren würde und wir dadurch auch von
den Haustarifverträgen wieder ein Stück weit wegkommen
könnten. Wie sich jetzt die Verschuldung der öffentlichen
Hand weiter entwickeln wird, wage ich nicht zu prognostizieren.
Aber ich sehe natürlich, dass die derzeit ergriffenen Maßnahmen
die Schuldenlast insgesamt in einer Weise nicht nur fortschreiben,
sondern verschärfen werden, dass auch wir darunter über
viele Jahre hinweg noch zu leiden haben werden.
O&T: Die VdO will sich, wie Sie sagten, auch verstärkt
im politischen Umfeld positionieren. Wie können Künstler-Gewerkschaften
dazu beitragen, den Stellenwert von Kunst und Kultur in der Gesellschaft
zu stärken? Ist das überhaupt Aufgabe der Gewerkschaften?
Könemann: Das ist eindeutig auch die Aufgabe von Vereinigungen
wie der VdO. Wir verstehen uns ja gerade nicht nur als bloße
Gewerkschaft, die sich ausschließlich die tarifvertraglichen
Forderungen der Beschäftigten und deren Rechtsberatung und
Rechtsschutz zur Aufgabe macht. Es geht uns vielmehr auch darum,
die kulturpolitischen Positionen der von uns vertretenen Gruppen
und der Institutionen, in denen sie arbeiten, zu stärken – und
das grundsätzlich auf allen Ebenen. Andererseits sind Organisationen
wie die VdO – und das gilt letzten Endes auch für alle
anderen Künstlergewerkschaften und künstlerischen Berufsverbände – größenmäßig
in einer Weise begrenzt, dass wir auf dem ganz großen Parkett
der Politik nicht ohne weiteres die Aufmerksamkeit finden, die
der Materie gebühren würde. Die Schaffung einer großen
indifferenten Einheitsorganisation, die viel Macht suggeriert,
aber in Wirklichkeit nur entweder den kleinsten gemeinsamen Nenner
ihrer Mitglieder oder die Interessen der mächtigsten Mitgliedergruppen
zu Lasten der anderen vertreten kann, ist nach unserer Überzeugung
für den künstlerischen Bereich allerdings nicht der richtige
Weg. Uns geht es sehr stark um die Artikulation der individuellen
Interessen von Künstlergruppen. Natürlich gibt es durchaus
auch gemeinsame Interessen, und dies insbesondere im kulturpolitischen
Sektor. Insofern ist es durchaus wünschenswert, dass sich
die Berufsverbände, die es im Bereich von Kunst und Kultur
gibt – und da denke ich durchaus auch über das Theater
hinaus – sich zu einer Art von Kartell oder kulturpolitischem
Spitzenverband zusammenschließen, ohne dabei ihre politische
und berufsständische Autonomie zu verlieren. Das klingt einfach,
ist aber kompliziert, weil das Selbstverständnis der verschiedenen
Verbände von großem Individualismus geprägt ist.
Es gab aber bereits gute Ansätze dazu, zum Beispiel mit der
eingangs erwähnten Arbeitsgemeinschaft Kultur der DAG, in
der gerade Vereinigungen wie die VdO, die Genossenschaft Deutscher
Bühnenangehöriger, die Deutsche Orchestervereinigung,
der Regieverband, der Tonmeisterverband, der Kameraverband und ähnliche
Institutionen zusammengeschlossen waren und durch die DAG, die
ihnen damals ihre verbandliche Autonomie ganz bewusst und gezielt
ließ, ein Sprachrohr bis in die große Politik hinein
hatten. Dies ist uns genommen worden. Wir müssen jetzt als
Verbände versuchen, derartiges neu zu schaffen. Ansätze
dazu gibt es. In diese Entwicklungen möchte ich die VdO unbedingt
mit hineinführen.
„Einem Verband wie der VdO anzugehören ist auch ein
Akt der berufsständischen Solidarität.“
O&T: Was sind die großen Herausforderungen für die
Künstlergewerkschaften in der Zukunft?
Könemann: Wichtig ist, die Lebensgrundlage für Künstler
dadurch zu sichern, dass das Bewusstsein für Kunst und Kultur
in der Gesellschaft weiter fortgeschrieben und gestärkt wird – und
auch das Bewusstsein dafür, dass Kunst und Kultur in einem
professionellen Umfeld nur stattfinden können, wenn bestimmte
finanzielle Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Kunst ist
kein subventionsträchtiger Luxus, keine, wie es im Kommunalrecht
so schön heißt, „freiwillige Aufgabe“, sondern
ein öffentlich zu finanzierender notwendiger Grundbestandteil
einer lebendigen Gesellschaft.
O&T: Zum Schluss die Frage: Warum sollte ein Chorsänger
oder Balletttänzer Mitglied der VdO werden?
Könemann: Weil tarifliche Verbesserungen nicht vom Himmel
fallen. Etwas ernster gesagt: Er sollte VdO-Mitglied werden, um
unmittelbar an tariflichen Leistungen teilzuhaben. Das lässt
sich natürlich insoweit relativieren, als er meistens an den
tariflichen Leistungen auch aufgrund seines individuellen Arbeitsvertrags
quasi als „Trittbrettfahrer“ teilhat. Hier können
jedoch im Einzelfall Lücken auftreten, deren Schließung
ganz bestimmt nicht unser prioritäres Ziel ist. Mir sind schon
einige Male Fälle begegnet, in denen diese Erkenntnis schmerzhaft
zu spät gekommen war. Die VdO ist aber auch ein wichtiges
Mittel für den beruflichen Erfahrungsaustausch, ein Mittel
außerdem, um die eigenen Arbeitsbedingungen mitgestalten
zu können. Die VdO ist eine wichtige Plattform, um die kulturpolitische
Relevanz der Berufe des Opernchorsängers und des Bühnentänzers
voranzutreiben und dadurch letzten Endes ein wichtiges Instrument
zum Arbeitsplatzerhalt. Die VdO gibt darüber hinaus jedem
Mitglied ganz individuell in Situationen, wo es Schwierigkeiten
mit seinem Arbeitgeber oder mit Sozialbehörden hat, eine unmittelbare
kompetente Rechtsberatung und einen unmittelbaren kompetenten Rechtsschutz
vor den speziellen Bühnenschiedsgerichten sowie den Arbeits-
und Sozialgerichten, die ein ansonsten noch so guter, aber nicht
ständig mit diesem Bereich befasster Rechtsanwalt ihm – abgesehen
einmal von den Kosten, die dadurch auf den Mandanten zukämen – so
nicht geben kann. Einem künstlerischen Berufsverband wie der
VdO anzugehören, ist schließlich auch ein Akt der berufsständischen
und die Theaterschaffenden insgesamt betreffenden Solidarität,
denn letztendlich ist es das gemeinsame Vorgehen, das Positionen
Gehör verschafft. Ein Beweis dafür, was ein hoher Organisationsgrad
gerade bei einer berufsständischen Gewerkschaft bewirken kann,
ist die DOV. Sie ist seit langem eine der am stärksten organisierten
Gewerkschaften der Welt und ist unstreitig diejenige, die im Laufe
der Zeit für ihre Mitglieder die besten Arbeitsbedingungen
hat erzielen können, die überhaupt irgendwo im Theater
in Deutschland herrschen. Die VdO hat im Bereich der Opernchorsänger
auch einen hohen Organisationsgrad, insbesondere im Bereich der
Bühnentänzer ist er aber durchaus verbesserungswürdig.
Wir streben ständig eine noch größere Geschlossenheit
der beiden von uns vertretenen Berufsgruppen an, um unsere Positionen
im Interesse aller Betroffenen mit Augenmaß, Verstand und
Selbstbewusstsein durchsetzen zu können.
Barbara Haack |