Zur Startseite


 

 
Zur Startseite von Oper & Tanz
Aktuelles Heft
Archiv & Suche
Stellenmarkt
Oper & Tanz abonnieren
Ihr Kontakt zu Oper und Tanz
Kontakt aufnehmen
Impressum
Datenschutzerklärung

Website der VdO


 

Aktuelle Ausgabe

Editorial

Kulturpolitik
Mehr als eine Gewerkschaft
Tobias Könemann, zukünftiger Geschäftsführer der VdO, im Gespräch
Behütet, beschützt – verlassen?
Das Symposium „TanzTransition“ in Berlin
Theaterchor und zeitgenössische Oper
Gedanken des Komponisten hespos
Wo man singt, da gibt es Neues
Erste Dresdner Chorwerkstatt für Neue Musik

Portrait
In den Kulissen lauert das Leben
Ein Opernprojekt an der Staatsoper Unter den Linden
Zuerst kommt immer die Gänsehaut
Ein Gespräch mit dem Künstler-Manager Stefan Schmerbeck

Berichte
Musik als energetisches Quantum
Hindemiths „Cardillac“ in Braunschweig
Die Arroganz der Mächtigen
Nach 30 Jahren ein neuer „Palestrina“ in München

VdO-Nachrichten
Nachrichten
Tarifsteigerungen 2009 – Versorgungskammer – Tarifpolitik – Wir gratulieren
Alles, was Recht ist
Pendlerpauschale – wie geht es weiter?


Steiniger Weg
Autobiografie des Tänzers Carlos Acosta

Service
Schlagzeilen
Namen und Fakten
Stellenmarkt
Spielpläne 2008/2009
Festspielvorschau

 

Kulturpolitik

Mehr als eine Gewerkschaft

Tobias Könemann, zukünftiger Geschäftsführer der VdO, im Gespräch

Tobias Könemann, seit zwei Jahren als Rechtsanwalt für die VdO tätig, wurde auf der Vorstandssitzung der VdO am 5. Dezember 2008 – als Nachfolger von Stefan Meuschel – mit der Geschäftsführung der VdO beauftragt. Über die neue Aufgabe und ihre Herausforderungen sprach mit ihm Oper&Tanz-Redakteurin Barbara Haack.

O&T: Wie ist es dazu gekommen, dass Sie zum Geschäftsführer der VdO ernannt wurden?

 
Leitet zukünftig die Geschäfte der VdO: Tobias Könemann. Foto: Johannes Radsack
 

Leitet zukünftig die Geschäfte der VdO: Tobias Könemann. Foto: Johannes Radsack

 

Tobias Könemann: Das hat eine lange Vorgeschichte. Wesentliche Voraussetzung für eine solche Position ist gewerkschaftliche Erfahrung. Ich habe diese in den Jahren 1988 bis 1993 sammeln können, als ich Referent für Kunst und Medien beim Bundesvorstand der DAG war, damals unter dem Bundesberufsgruppenleiter Stefan Meuschel, dem jetzigen Geschäftsführer der VdO. Zur Arbeitsgemeinschaft Kultur der DAG gehörte damals auch schon die VdO. Leider ist mit der DAG auch diese Arbeitsgemeinschaft Kultur in der Versenkung verschwunden. Nachdem ich aus dem hauptamtlichen Dienst der DAG, bei der ich im Wesentlichen für die Tarifpolitik bei Film, Funk und Fernsehen zuständig war, ausgeschieden war, wurde ich im Ehrenamt stellvertretender Vorsitzender der Bundesberufsgruppe Kunst und Medien und war auch in einer ersten Wahlperiode Mitglied des Vorstandes des entsprechenden Bundesfachbereichs der neu gegründeten Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Das ist die wesentliche Grundlage dafür, jetzt ein hauptamtliches politisches Amt bei der VdO anzutreten. Dass darüber hinaus natürlich eine langjährige juristische, insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Erfahrung erforderlich ist, liegt auf der Hand. Ich persönlich habe außerdem ein Studium der Theater- und Musikwissenschaft absolviert und in früheren Zeiten schon an verschiedenen Stellen am Theater gearbeitet. Trotz all dem ist es aber für mich ein großer Schritt, in die Fußstapfen von Stefan Meuschel zu steigen.

„Wir müssen dafür sorgen, dass die Vergütungen nicht vom öffentlichen Dienst abgekoppelt werden.“

O&T: Welche Aufgaben kommen jetzt auf Sie zu, wenn Sie Ihr Amt antreten?

Könemann: Eine wichtige Aufgabe ist es, die Funktionsfähigkeit der VdO auch während des anstehenden Umzugs der Geschäftsstelle von München nach Mainz sicherzustellen. Das muss neben dem laufenden Betrieb bewältigt werden. Die Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der VdO in Berlin, mit meinem Kollegen Gerrit Wedel, muss intensiviert werden. Wir müssen darüber hinaus – auch unter Nutzung der modernen Kommunikationsmedien – die Kommunikation innerhalb der Gremien der VdO und auch gegenüber den Mitgliedern und der Öffentlichkeit verbessern. Ein Internetauftritt, der zuverlässig die aktuellen relevanten Informationen zugänglich macht, wird der erste große Schritt in diese Richtung sein.

Die andere Seite ist das gewerkschaftspolitische Geschäft. In vielen Bereichen, etwa bei den politischen Institutionen des Bundes, müssen wir die VdO in neuer Aufstellung in Erinnerung bringen und Informations- und Mitwirkungsrechte geltend machen. Wir müssen darüber hinaus die Tarifverhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein fortführen. Wir haben im letzten Jahr einige Veränderungen des Normalvertrags Bühne auch hinsichtlich der Sonderregelungen für den Bereich Chor und Tanz erreicht. Die diesjährige Vergütungsrunde steht wahrscheinlich schon Ende Februar an. Und wir müssen natürlich – hoffentlich gemeinsam mit dem Bühnenverein – dafür sorgen, dass die Vergütungen nicht vom öffentlichen Dienst abgekoppelt werden.

Eine weitere wesentliche Aufgabe ist sicherlich die Eindämmung der Haustarifverträge insbesondere in den so genannten neuen Bundesländern. Diese tariflichen Sonderregelungen scheinen sich dort in wiederholter Runde zur Normalität zu entwickeln, können aber natürlich in einem Bereich, der eigentlich im Flächentarif organisiert ist, nicht der Normalfall sein – insbesondere, da ja dieser Flächentarif ohnehin nicht für alle Häuser ein gleiches Vergütungsniveau vorsieht, sondern durchaus Staffelungen. Man muss also eigentlich davon ausgehen, dass mittelfristig jedes Haus die für die Größe des Hauses adäquaten Tarife zahlen kann. Darauf arbeiten wir intensiv hin.

O&T: Heißt das, es läuft auf eine Mischung aus Flächentarifvertrag und Haustarifvertrag hinaus?

Könemann: Nein, es sollte möglichst alles im Flächentarifvertrag stattfinden. Der Haustarifvertrag kann auf Dauer keine Normallösung sein. Im Moment respektieren wir, dass es im Einzelfall Strukturen gibt, die unter Normaltarif nicht überlebensfähig sind. Diese sind sozialverträglich und möglichst ohne Einbußen in der künstlerischen Leistungsfähigkeit zu reformieren. Hierzu sind wir für eine Übergangszeit bereit (und dokumentieren das ja auch), hausspezifische Sonderlösungen abzuschließen. Das wird aber zunehmend missbraucht. Ich erinnere an den Fall Chemnitz, wo, ohne dass die Notwendigkeit überzeugend dargestellt werden kann, die Gewerkschaften in haustarifvertragliche Regelungen, sprich Gehaltsverzicht, gedrängt werden. Die Zukunft muss im Theaterbereich dem Flächentarifvertrag gehören. Wir dürfen nicht vergessen, dass die künstlerisch Beschäftigten an den Theatern ohnehin schon eher im unteren Bereich der allgemeinen Vergütungsskala angesiedelt sind.

O&T: Die Nicht-Abkoppelung vom öffentlichen Dienst haben Sie schon angesprochen. Das ist zurzeit das Hauptstreitthema zwischen der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und dem Bühnenverein. Wie sieht das Verhältnis der VdO zum Bühnenverein aus? Wird da genauso gestritten?

Könemann: Da wird im Moment nicht genauso gestritten – bei uns funktioniert die Bindungsklausel zur Zeit; wir stehen eindeutig in der Friedenspflicht. Dabei teilen wir natürlich das Anliegen der Orchestervereinigung in hohem Maße – allerdings mit gewissen Einschränkungen. Richtig und wichtig ist, dass wir als Künstler, die an städtischen und staatlichen Bühnen beschäftigt und letzten Endes damit von städtischen und staatlichen Geldern abhängig sind, uns derzeit nicht in die Situation begeben können und wollen, unsere Vergütungen völlig frei selbst auszuhandeln. Das hat damit zu tun, dass im Verständnis vieler Gremien und Rechtsträger der Stellenwert von Kunst und Kultur, insbesondere von Theaterkunst, leider nicht so hoch ist, dass man in freien Verhandlungen zu angemessenen Vergütungen käme. Die Luxus-Sanierung einer Straßenkreuzung oder die Subventionierung eines Stadion-Neubaus beispielsweise hat dort oft Vorrang vor dem Theater – und auch die öffentliche Hand kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Die Ankoppelung muss allerdings so sein, dass sie nicht zu Verwerfungen führt. Uns ist durchaus bewusst, dass eine gewisse Relativierung nicht umgangen werden kann. Richtig und wichtig ist, dass die künstlerisch Beschäftigten in ihrer Vergütungsentwicklung nicht schlechter gestellt werden können und dürfen als die nicht-künstlerisch Beschäftigten des jeweiligen Hauses oder des jeweiligen Rechtsträgers. Wir wissen allerdings, dass in begründeten Einzelfällen auch auf die nicht-künstlerisch Beschäftigten nicht unbedingt die Tarife des öffentlichen Dienstes, sondern andere Tarife angewendet werden, die dann mit den für sie zuständigen Gewerkschaften auch ausgehandelt werden. Eines müssen wir allerdings strikt verhindern: die Flucht einzelner Arbeitgeber aus der Tarifbindung. Das ist eine drohende Entwicklung, die wir mit gro-ßer Skepsis sehen. Aus unserer Sicht ist der Normalfall, dass Theaterbeschäftigte, und zwar unabhängig von der Rechtsform, in der das jeweilige Theater geführt wird, wie der öffentliche Dienst bezahlt werden. Die Theater sind für ihr nicht-künstlerisches Personal Bestandteil des öffentlichen Dienstes, und die Künstler folgen dem. In Ausnahmesituationen wird vielleicht etwas anderes möglich sein – aber immer nur in einem tarifvertraglich abgesicherten Rahmen. Wir werden das sehr sorgfältig verfolgen, und sollte es da in irgendeiner Form zu Missbrauch kommen, würden auch wir ähnlich kämpferisch darauf reagieren wie jetzt die DOV.

O&T: Käme für die VdO im Fall der Fälle auch ein Streik in Frage?

Könemann: Ein Streik ist natürlich immer letztes Mittel einer Tarifauseinandersetzung. Er käme für die VdO auf jeden Fall dann in Frage, wenn ein Haus in einer Weise von den allgemeinen Regelungen abzuweichen versucht, die gewisse Schmerzgrenzen überschreitet. Ein Streik käme für uns auch dann in Frage, wenn letztlich die Einheitlichkeit des Flächentarifvertrages in Frage gestellt würde. Ein Streik kommt schließlich für uns in Frage in Situationen, wo unzumutbare Arbeitsbedingungen oder Vergütungsentwicklungen angeboten werden, sei es in der Fläche, sei es im einzelnen Haus.

„Es geht uns auch darum, unsere kulturpolitischen Positionen zu stärken.“

O&T: In den letzten Jahren sind die öffentlichen Zuschüsse für die Kultur zumindest nicht weiter zurückgegangen, die kommunalen Haushalte schienen stabil zu sein. Wie sehen Sie die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Zukunft der Theater?

Könemann: Die sehe ich mit sehr großer Sorge. Die Wirtschaftskrise führt dazu, dass sich die öffentlichen Haushalte – entgegen ihren Planungen bis vor etwa einem halben Jahr – massiv neu verschulden. Das trifft zunächst einmal den Bund, in kleinerem Umfang die Länder, auf den ersten Blick nicht die Kommunen, aber so etwas schlägt natürlich auf das gesamte System durch. Wir hatten bis Mitte 2008 die Hoffnung, dass sich jedenfalls in den Kommunen die finanzielle Situation aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs wieder etwas normalisieren würde und wir dadurch auch von den Haustarifverträgen wieder ein Stück weit wegkommen könnten. Wie sich jetzt die Verschuldung der öffentlichen Hand weiter entwickeln wird, wage ich nicht zu prognostizieren. Aber ich sehe natürlich, dass die derzeit ergriffenen Maßnahmen die Schuldenlast insgesamt in einer Weise nicht nur fortschreiben, sondern verschärfen werden, dass auch wir darunter über viele Jahre hinweg noch zu leiden haben werden.

O&T: Die VdO will sich, wie Sie sagten, auch verstärkt im politischen Umfeld positionieren. Wie können Künstler-Gewerkschaften dazu beitragen, den Stellenwert von Kunst und Kultur in der Gesellschaft zu stärken? Ist das überhaupt Aufgabe der Gewerkschaften?

Könemann: Das ist eindeutig auch die Aufgabe von Vereinigungen wie der VdO. Wir verstehen uns ja gerade nicht nur als bloße Gewerkschaft, die sich ausschließlich die tarifvertraglichen Forderungen der Beschäftigten und deren Rechtsberatung und Rechtsschutz zur Aufgabe macht. Es geht uns vielmehr auch darum, die kulturpolitischen Positionen der von uns vertretenen Gruppen und der Institutionen, in denen sie arbeiten, zu stärken – und das grundsätzlich auf allen Ebenen. Andererseits sind Organisationen wie die VdO – und das gilt letzten Endes auch für alle anderen Künstlergewerkschaften und künstlerischen Berufsverbände – größenmäßig in einer Weise begrenzt, dass wir auf dem ganz großen Parkett der Politik nicht ohne weiteres die Aufmerksamkeit finden, die der Materie gebühren würde. Die Schaffung einer großen indifferenten Einheitsorganisation, die viel Macht suggeriert, aber in Wirklichkeit nur entweder den kleinsten gemeinsamen Nenner ihrer Mitglieder oder die Interessen der mächtigsten Mitgliedergruppen zu Lasten der anderen vertreten kann, ist nach unserer Überzeugung für den künstlerischen Bereich allerdings nicht der richtige Weg. Uns geht es sehr stark um die Artikulation der individuellen Interessen von Künstlergruppen. Natürlich gibt es durchaus auch gemeinsame Interessen, und dies insbesondere im kulturpolitischen Sektor. Insofern ist es durchaus wünschenswert, dass sich die Berufsverbände, die es im Bereich von Kunst und Kultur gibt – und da denke ich durchaus auch über das Theater hinaus – sich zu einer Art von Kartell oder kulturpolitischem Spitzenverband zusammenschließen, ohne dabei ihre politische und berufsständische Autonomie zu verlieren. Das klingt einfach, ist aber kompliziert, weil das Selbstverständnis der verschiedenen Verbände von großem Individualismus geprägt ist. Es gab aber bereits gute Ansätze dazu, zum Beispiel mit der eingangs erwähnten Arbeitsgemeinschaft Kultur der DAG, in der gerade Vereinigungen wie die VdO, die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, die Deutsche Orchestervereinigung, der Regieverband, der Tonmeisterverband, der Kameraverband und ähnliche Institutionen zusammengeschlossen waren und durch die DAG, die ihnen damals ihre verbandliche Autonomie ganz bewusst und gezielt ließ, ein Sprachrohr bis in die große Politik hinein hatten. Dies ist uns genommen worden. Wir müssen jetzt als Verbände versuchen, derartiges neu zu schaffen. Ansätze dazu gibt es. In diese Entwicklungen möchte ich die VdO unbedingt mit hineinführen.

„Einem Verband wie der VdO anzugehören ist auch ein Akt der berufsständischen Solidarität.“

O&T: Was sind die großen Herausforderungen für die Künstlergewerkschaften in der Zukunft?

Könemann: Wichtig ist, die Lebensgrundlage für Künstler dadurch zu sichern, dass das Bewusstsein für Kunst und Kultur in der Gesellschaft weiter fortgeschrieben und gestärkt wird – und auch das Bewusstsein dafür, dass Kunst und Kultur in einem professionellen Umfeld nur stattfinden können, wenn bestimmte finanzielle Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Kunst ist kein subventionsträchtiger Luxus, keine, wie es im Kommunalrecht so schön heißt, „freiwillige Aufgabe“, sondern ein öffentlich zu finanzierender notwendiger Grundbestandteil einer lebendigen Gesellschaft.

O&T: Zum Schluss die Frage: Warum sollte ein Chorsänger oder Balletttänzer Mitglied der VdO werden?

Könemann: Weil tarifliche Verbesserungen nicht vom Himmel fallen. Etwas ernster gesagt: Er sollte VdO-Mitglied werden, um unmittelbar an tariflichen Leistungen teilzuhaben. Das lässt sich natürlich insoweit relativieren, als er meistens an den tariflichen Leistungen auch aufgrund seines individuellen Arbeitsvertrags quasi als „Trittbrettfahrer“ teilhat. Hier können jedoch im Einzelfall Lücken auftreten, deren Schließung ganz bestimmt nicht unser prioritäres Ziel ist. Mir sind schon einige Male Fälle begegnet, in denen diese Erkenntnis schmerzhaft zu spät gekommen war. Die VdO ist aber auch ein wichtiges Mittel für den beruflichen Erfahrungsaustausch, ein Mittel außerdem, um die eigenen Arbeitsbedingungen mitgestalten zu können. Die VdO ist eine wichtige Plattform, um die kulturpolitische Relevanz der Berufe des Opernchorsängers und des Bühnentänzers voranzutreiben und dadurch letzten Endes ein wichtiges Instrument zum Arbeitsplatzerhalt. Die VdO gibt darüber hinaus jedem Mitglied ganz individuell in Situationen, wo es Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber oder mit Sozialbehörden hat, eine unmittelbare kompetente Rechtsberatung und einen unmittelbaren kompetenten Rechtsschutz vor den speziellen Bühnenschiedsgerichten sowie den Arbeits- und Sozialgerichten, die ein ansonsten noch so guter, aber nicht ständig mit diesem Bereich befasster Rechtsanwalt ihm – abgesehen einmal von den Kosten, die dadurch auf den Mandanten zukämen – so nicht geben kann. Einem künstlerischen Berufsverband wie der VdO anzugehören, ist schließlich auch ein Akt der berufsständischen und die Theaterschaffenden insgesamt betreffenden Solidarität, denn letztendlich ist es das gemeinsame Vorgehen, das Positionen Gehör verschafft. Ein Beweis dafür, was ein hoher Organisationsgrad gerade bei einer berufsständischen Gewerkschaft bewirken kann, ist die DOV. Sie ist seit langem eine der am stärksten organisierten Gewerkschaften der Welt und ist unstreitig diejenige, die im Laufe der Zeit für ihre Mitglieder die besten Arbeitsbedingungen hat erzielen können, die überhaupt irgendwo im Theater in Deutschland herrschen. Die VdO hat im Bereich der Opernchorsänger auch einen hohen Organisationsgrad, insbesondere im Bereich der Bühnentänzer ist er aber durchaus verbesserungswürdig. Wir streben ständig eine noch größere Geschlossenheit der beiden von uns vertretenen Berufsgruppen an, um unsere Positionen im Interesse aller Betroffenen mit Augenmaß, Verstand und Selbstbewusstsein durchsetzen zu können.

Barbara Haack

startseite aktuelle ausgabe archiv/suche abo-service kontakt zurück top

© by Oper & Tanz 2000 ff. webgestaltung: ConBrio Verlagsgesellschaft & Martin Hufner